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Was sind Freibeträge für Kinder?

Quellen

  • § 32 EStG - Einzelnorm

    https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__32.html

    Abgerufen
    Prüfsumme
    66809398dc53…
    Umfang
    16 kB
    Format
    text/html
  • § 31 EStG - Einzelnorm

    https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__31.html

    Abgerufen
    Prüfsumme
    30c69717bc2e…
    Umfang
    5 kB
    Format
    text/html
  • Was sind Freibeträge für Kinder? | Familienportal des Bundes

    https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/steuerentlastungen/was-sind-freibetraege-fuer-kinder--125198

    Abgerufen
    Prüfsumme
    4c3425423b3b…
    Umfang
    79 kB
    Format
    text/html

Amtlicher Wortlaut

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Was sind Freibeträge für Kinder?

Wenn Sie Kinder haben, können Sie dafür Freibeträge bekommen: Den Kinderfreibetrag und den Freibetrag für den Betreuungs-, Erziehungs-, oder Ausbildungsbedarf. Die Freibeträge bekommen Sie bei der Einkommensteuer, wenn sie für Sie günstiger sind als das Kindergeld. Sie können nicht beides gleichzeitig nutzen. Der Freibetrag lohnt sich normalerweise nur bei höheren Einkommen. Das Finanzamt berechnet für Sie automatisch im Steuerbescheid, ob die Freibeträge für Sie günstiger sind. Einen Antrag müssen Sie hierfür nicht stellen, allerdings müssen Sie zu Ihrer Einkommensteuererklärung die Anlage Kind für jedes Kind einreichen.

Mehr erfahren Sie unter Was ist besser für mich, Kindergeld oder Kinderfreibetrag?

Wie hoch sind die Freibeträge für Kinder?

Die Freibeträge für Kinder sind:

  • der Kinderfreibetrag in Höhe von 6.828 Euro bei Zusammenveranlagung bzw. 3.414 Euro pro Elternteil im Jahr 2026. Der Kinderfreibetrag ist ein einheitlicher Freibetrag, der nur einmal jährlich je Kind gewährt wird. Er ist von der Anzahl der Kinder unabhängig.
  • der Freibetrag für die Betreuung, Erziehung oder den Ausbildungsbedarf in Höhe von 2.928 Euro bei Zusammenveranlagung bzw. 1.464 Euro pro Elternteil.

Sie stehen jedem Elternteil normalerweise zur Hälfte zu. Hier finden Sie Informationen zu den Freibeträgen für Kinder von Alleinerziehenden und nicht verheirateten Eltern.

Wie lange bekomme ich den Freibetrag für Kinder?

Normalerweise können Sie die Freibeträge bekommen, bis Ihr Kind 18 Jahre alt wird. Danach können Sie die Freibeträge nur noch unter zusätzlichen Voraussetzungen bekommen:

Bis Ihr Kind 21 Jahre alt wird, können Sie die Freibeträge bekommen, wenn

  • Ihr Kind nicht in einem Beschäftigungsverhältnis steht und
  • in Deutschland als Arbeit suchend gemeldet ist.

Außerdem können Sie in folgenden Fällen die Freibeträge bekommen, bis Ihr Kind 25 Jahre alt wird:

  • wenn Ihr Kind eine Ausbildung macht oder studiert; oder
  • wenn Ihr Kind sich in einer Übergangszeit von höchstens 4 Monaten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten oder einer Ausbildung und dem Grundwehr- oder Zivildienst befindet; oder
  • wenn Ihr Kind seine Berufsausbildung nicht beginnen oder fortsetzen kann, weil es keinen Ausbildungsplatz findet; oder
  • wenn Ihr Kind ein Freiwilliges Soziales Jahr, ein Freiwilliges Ökologisches Jahr, einen Bundesfreiwilligendienst oder einen Internationalen Jugendfreiwilligendienst leistet; oder
  • wenn sich Ihr Kind als Entwicklungshelfer oder Dienstleistender im Ausland befindet (nach § 14b Zivildienstgesetz).

Wenn Ihr Kind wegen einer Behinderung nicht für sich selbst sorgen kann, dann steht Ihnen der Freibetrag unabhängig vom Alter Ihres Kindes zu. Voraussetzung dafür ist, dass die Behinderung vor Vollendung des 25. Lebensjahres Ihres Kindes eingetreten ist.

Kann ich auch für mein Stiefkind die steuerlichen Freibeträge für Kinder bekommen?

Ja, das ist möglich unter folgenden Voraussetzungen:

  • Sie sind mit dem leiblichen erziehenden Elternteil verheiratet und
  • Sie und Ihr Stiefkind leben in einem Haushalt.

Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, können Sie beantragen, dass die Freibeträge für Kinder des Ehepartners übertragen werden. Wenn der andere leibliche Elternteil seine Hälfte der Freibeträge auf den erziehenden Elternteil übertragen hat, können Sie sogar die vollen Freibeträge für Kinder bekommen. Weitere Informationen finden Sie hier.

Wie wird die Ausbildung meines Kindes steuerlich berücksichtigt?

Wenn Ihr Kind volljährig ist und eine Schulausbildung oder Berufsausbildung absolviert, dann können Sie als Eltern insgesamt einen Freibetrag von 1.200 Euro steuerlich geltend machen als sogenannten "Sonderbedarf". Das geht aber nur dann, wenn Ihr Kind nicht mehr bei Ihnen wohnt und wenn Sie für das Kind Kindergeld oder die steuerlichen Freibeträge für Kinder bekommen.

Jedem Elternteil steht normalerweise die Hälfte des Freibetrags zu. Auf gemeinsamen Antrag der Eltern ist eine andere Aufteilung möglich.

Mein Kind bekommt ein Kind. Wirkt sich das auf Kindergeld und Steuer aus?

Wenn Ihr Kind selbst schon ein Kind hat oder eines bekommt, dann können Sie Kindergeld oder die steuerlichen Freibeträge für Kinder bekommen, wenn Ihr Kind die Voraussetzungen dafür erfüllt: zum Beispiel wenn Ihr Kind eine Ausbildung macht oder studiert und das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.