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Familienzeit.NRW - außerhalb der Ferien 2026

Quellen

Amtlicher Wortlaut

Der Text steht unverändert so, wie er zum genannten Zeitpunkt auf der amtlichen Seite stand. Überschriften, Absätze und Listen entsprechen der Quelle.

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Familienzeit.NRW - außerhalb der Ferien 2026

Dieses Angebot richtet sich an Familien aus Nordrhein-Westfalen mit geringem Einkommen, insbesondere Alleinerziehende und kinderreiche Familien und Familien mit pflegebedürftigen Kindern oder Familienmitgliedern mit Behinderung.

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Antragsfrist: 11.02.2026 – 31.12.2026

Das Programm "Familienzeit NRW" soll Familien, die sich andernfalls keinen Urlaub leisten könnten, eine gemeinsame Auszeit vom Alltag ermöglichen. Eine Reise umfasst drei bis sechs Übernachtungen in einer Familienferienstätte in Nordrhein-Westfalen oder bundesweit, inklusive Vollverpflegung und familienfreundlichen, pädagogisch begleiteten Freizeitangeboten. Förderberechtigt sind Familien mit geringem Einkommen gemäß § 53 Abgabenordnung. Um an der Familienzeit NRW teilnehmen zu können, muss mindestens ein minderjähriges Kind zur Familie gehören und mitreisen. Zudem muss die Familie einen gemeinsamen Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen haben. Die Anreise kann individuell gestaltet werden, sowohl mit dem Pkw als auch mit ÖPNV. Die Familien beteiligen sich an der Ferienwoche mit einem Eigenanteil in Höhe von 50 Euro pro erwachsene Person und 25 Euro pro Kind. Unterhalb einer bestimmten Einkommensgrenze entfällt der Eigenanteil. Das vor Ort benötigte Taschengeld wird von den Familien getragen.​​​

Wer ist antragsberechtigt?

Gefördert werden Familien aus Nordrhein-Westfalen mit geringem Einkommen, insbesondere Alleinerziehende und kinderreiche Familien und Familien mit pflegebedürftigen Kindern oder Familienmitgliedern mit Behinderung. Eine Teilnahme ist nur alle zwei Jahre möglich. Somit sind Familien, die im Jahr 2025 mit der Familienerholung verreist sind, in diesem Jahr nicht zur Teilnahme berechtigt. Es muss mindestens ein minderjähriges Kind zur Familie gehören und mitreisen. Die Familie muss in einem Haushalt leben.​​​

  • Familien mit Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen,
  • Familien mit geringem Einkommen nach § 53 Abgabenordnung und
  • es muss mindestens ein minderjähriges Kind zur Familie gehören und mitreisen. Die Familie muss in einem Haushalt leben.

Kontakt und Ansprechperson

Sollten Sie Fragen haben, oder persönliche Beratung benötigen, können Sie sich an diese Stelle wenden:

Wichtige Fragen und Antworten zur Fördermaßnahme

Angeboten wird ein Familienurlaub mit mindestens drei bis maximal sechs Übernachtungen, je nach Kontingent, in einer Familienferienstätte in NRW oder einer Familienferienstätte bundesweit; inklusive sind Vollverpflegung und verschiedene familienfreundliche Angebote für die teilnehmenden Familien. Es kann keine Ferienstätte vorab gebucht oder zugesagt werden. Bitte sehen Sie von eigenen Buchungen ab, diese können nicht bezuschusst werden.

Was erwartet mich vor Ort?

Es erwarten Sie individuelle Freizeitangebote für die gesamte Familie: Spiel, Spaß und spannende Erlebnisse, um den Alltag einmal hinter sich zu lassen.

Wer kann die Förderung der Familienerholung erhalten?

Die Förderung richtet sich an Familien aus Nordrhein-Westfalen mit geringem Einkommen, insbesondere Alleinerziehende und kinderreiche Familien und Familien mit pflegebedürftigen Kindern oder mindestens einem Familienmitglied mit Behinderung. Eine Teilnahme an diesem Programm ist nur alle zwei Jahre möglich. Somit sind Familien, die im Jahr 2025 mit der Familienerholung verreist sind, nicht berechtigt, im Jahr 2026 teilzunehmen. Es muss mindestens ein minderjähriges Kind zur Familie gehören und mitreisen. Die Familie muss in einem Haushalt leben.

Welche Voraussetzung muss ich erfüllen, um die Förderung zu erhalten?

Die Förderung des Familienurlaubs richtet sich nach der Familien-Einkommensgrenze nach § 53 Abgabenordnung. Der Reisedienst ist Ihnen bei der Ermittlung bzw. Berechnung, ob Sie die Förderung erhalten können, sehr gerne behilflich. Eine Teilnahme an diesem Programm ist nur alle zwei Jahre möglich. Somit sind Familien, die im Jahr 2025 mit der Familienerholung verreist sind, nicht berechtigt, im Jahr 2026 teilzunehmen.

Zu welchen Zeitpunkt kann ich den Antrag stellen?

Für die Antragstellung gibt es feste Zeiträume: Antrag Osterferien: 10.02. - 28.02.2026 Antrag Sommerferien: 01.04. - 30.04.2026 Antrag Herbstferien: 01.07. - 31.07.2026 Antrag Winterferien: 01.09. - 30.09.2026 Antrag außerhalb der Ferienzeiten: ganzjährig möglich (Anträge außerhalb der Ferien können nur von Familien ohne schulpflichtige Kinder gestellt werden. Für die Wochenenden mit Brückentagen sind keine Kapazitäten vorhanden.)

Hinweise zu den Nachweisen bei den Angaben zur wirtschaftlichen Hilfebedürftigkeit

Bitte laden Sie zu allen Angaben im Online-Antrag die erforderlichen Nachweise im Dokumentenupload hoch (Nachweise über Kindergeld, Schwerbehinderung, Brutto-Familienjahreseinkommen 2025, Leistungsbezug, Elterngeld, mögliche Unterhaltszahlungen, etc.). Unvollständige Anträge oder Anträge mit fehlenden Nachweisen werden abgelehnt. Ein neuer Antrag kann innerhalb der Antragsfrist gestellt werden.

Wie geht es nach Antragsstellung weiter, wie nehmen Sie Kontakt mit mir auf?

Nachdem Sie den Online-Antrag gestellt haben, wird dieser durch den Reisedienst bearbeitet und geprüft. Dies kann einige Wochen (nach Ende der Antragsfrist) in Anspruch nehmen. Nach der Prüfung bekommen Sie eine Benachrichtigung per E-Mail (an die Adresse, mit der Sie sich beim Antragsportal registriert haben). Sollten Sie nach der Bewilligung die unterbreiteten Angebote ablehnen, sind Sie nicht mehr berechtigt, in diesem Jahr einen weiteren Antrag zu einem anderen Zeitpunkt/Antragsfenster zu stellen.

Muss ich mit eigenen Kosten rechnen?

Die Familien beteiligen sich an der Familienerholung mit einem Eigenanteil in Höhe von 50 Euro pro erwachsene Person und 25 Euro pro Kind. Unterhalb einer bestimmten Einkommensgrenze entfällt der Eigenanteil. Das vor Ort benötigte Taschengeld tragen Sie selbst.

Wie gestalte ich die Anreise?

Die Anreise können Sie individuell gestalten und mit dem Pkw anreisen oder mit der Bahn. Bei Fragen ist der Reisedienst unter der angegebenen Telefonnummer und E-Mail Adresse gerne behilflich.

Wo kann ich Urlaub machen?

Die Familienzeit NRW findet nach Verfügbarkeit in dafür ausgewiesenen und bei Bedarf barrierefreien Familienferienstätten statt, vorrangig in Nordrhein-Westfalen. Es kann keine Ferienstätte vorab gebucht oder zugesagt werden. Bitte sehen Sie von eigenen Buchungen ab, diese können nicht bezuschusst werden. Hier erhalten Sie eine Übersicht über die Einrichtungen, mit denen wir aktuell kooperieren.

Teilnehmende Familienferienstätten: Ferienstätte St. Ludger in Dahlem-Baasem/Eifel Heinrich-Lübke Haus Familienferienstätte Matthias-Claudius-Haus Natur Freunde Haus Käthe Strobel Natur Freunde Haus Teutoburg Ferienzentrum am Deich Feriendorf Tieringen Ferienstätte Haus Winfried Spiekeroog Ferienparadies "Pferdeberg" (Duderstadt) Familienferiendorf Hübingen Ferien- und Erlebnisdorf Sonnenmatte Familienferienstätte Dorfweil Familienferiendorf Schillig Evangelische Familienbildungsstätte Ebernburg Diakonie Freizeitzentrum Spiekeroog Haus am Meer Familienferienpark Dambeck Familienferiendorf Rerik Familienferienstätte Kloster Loccum Diakonie Freizeitzentrum Spiekeroog Haus Barmen AWO Sano Oberhof Familienerholungs- und Tagungsstätte Sülzburg

Weiterführende Links und Downloads

Homepage des Reisedienstes der Diakonie Ruhr-Hellweg http://www.familienerholung-nrw.de