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Wie kann ich Elterngeld beantragen?
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Quellen
- www.gesetze-im-internet.de
https://www.gesetze-im-internet.de/beeg/BEEG.pdf
- Abgerufen
- Prüfsumme
- a41644ed5d6e…
- Umfang
- 127 kB
- Format
- application/pdf
- Wie kann ich Elterngeld beantragen? | Familienportal des Bundes
https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/elterngeld/faq/wie-kann-ich-elterngeld-beantragen--124762
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- e8a6d28f0580…
- Umfang
- 85 kB
- Format
- text/html
Amtlicher Wortlaut
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Wie kann ich Elterngeld beantragen?
Den Antrag auf Elterngeld können Sie erst nach der Geburt Ihres Kindes stellen.
Den Antrag sollten Sie gleich nach der Geburt und innerhalb der ersten 3 Lebensmonate Ihres Kindes stellen. Denn Elterngeld wird maximal für 3 Lebensmonate rückwirkend gezahlt.
Wo kann ich den Antrag stellen?
Den Antrag können Sie bei einer Elterngeldstelle vor Ort oder digital stellen. Bitte wenden Sie sich an die Elterngeldstelle, die für den Wohnort Ihres Kindes zuständig ist. Welche Elterngeldstelle zuständig ist, finden Sie unter Beratung vor Ort.
Es gibt in allen Bundesländern die Möglichkeit, Elterngeld digital zu beantragen. In vielen Bundesländern unterstützt Sie der Onlineservice ElterngeldDigital bei der Beantragung. Der digitale Assistent führt Sie Schritt für Schritt durch den Antrag, erklärt Fachbegriffe, gibt Antworten auf häufige Fragen und kann fehlerhafte Eingaben erkennen. Mehr dazu erfahren Sie unter ElterngeldDigital.
Wie beantrage ich Elterngeld?
Bitte nutzen Sie für den Antrag das Formular Ihres Bundeslandes. Alternativ erhalten Sie das Formular bei Ihrer Elterngeldstelle, bei vielen Gemeinde-Verwaltungen, bei den meisten Krankenkassen und bei den meisten Krankenhäusern mit Geburten-Station.
Elterngeld kann jeder Elternteil nur einmal pro Kind beantragen. Auch bei Zwillingen, Drillingen und anderen Mehrlingen ist pro Elternteil nur ein Antrag möglich. Sie können Ihren Antrag auch gemeinsamen mit Ihrem Partner oder Ihrer Partnerin stellen.
Falls der andere Elternteil ebenfalls Elterngeld bekommen kann, muss er oder sie Ihren Antrag auch unterschreiben.
Welche Nachweise muss ich dem Antrag beifügen?
- Die Geburtsurkunde Ihres Kindes und
- Nachweise über Ihr bisheriges Einkommen.
Falls Sie nicht-selbstständig sind:
- als Mutter: die Lohn- oder Gehaltsabrechnungen der letzten 12 Monate vor dem Monat, in dem Ihr Mutterschutz beginnt,
- als Vater: die Lohn- oder Gehaltsabrechnungen der letzten 12 Monate vor der Geburt.
Falls Sie selbstständig sind:
- in der Regel Ihren letzten Steuer-Bescheid.
Falls Sie Arbeitnehmerin sind:
- Bescheinigungen Ihrer Krankenkasse über Ihr Mutterschaftsgeld nach der Geburt und
- Bescheinigungen Ihres Arbeitgebers über Zuschüsse zum Mutterschaftsgeld.
Falls Sie Beamtin oder Soldatin sind:
- Bescheinigungen über Dienstbezüge während des Mutterschutzes und
- Bescheinigungen über Zuschüsse zu diesen Bezügen.
Falls Sie als Mutter privat krankenversichert sind und eine Krankentagegeld-Versicherung haben:
- Bescheinigungen Ihrer Krankenversicherung über Ihr Krankentagegeld während des Mutterschutzes.
Gegebenenfalls: Nachweise über Einkommen, während Sie Elterngeld beziehen:
Bei nicht-selbstständiger Tätigkeit:
- Bescheinigung Ihres Arbeitgebers über Ihre Arbeitszeiten während des Elterngeld-Bezugs.
Bei selbstständiger Tätigkeit:
- eine eigene Erklärung über Ihre bisherigen Arbeitszeiten und Ihre Arbeitszeiten während des Elterngeld-Bezugs.
Falls Sie weniger arbeiten werden als bisher, können zusätzlich Erklärungen nötig sein, welche Vorkehrungen zu Ihrer Entlastung getroffen wurden, zum Beispiel: Einstellung einer Vertretung, Übernahme von Aufgaben durch Kolleginnen und Kollegen, Verringerung der Aufträge.
Weitere Unterlagen können je nach Einzelfall nötig sein. Ihr Arbeitgeber oder Dienstherr ist verpflichtet, Ihnen die benötigten Unterlagen auszustellen.
Ihren Antrag können Sie bis zum Ende des möglichen Bezugszeitraums nachträglich noch ändern. Das ist immer möglich, wenn die Änderungen nur zukünftige Lebensmonate betreffen. Die Änderungsmöglichkeiten beziehen sich darauf, für wie viele und für welche Lebensmonate Sie Elterngeld beanspruchen. Beide Eltern haben unabhängig voneinander die Möglichkeit, den Antrag zu ändern. Für Änderungen, die vergangene Lebensmonate betreffen, gibt es besondere Voraussetzungen:
- Was länger als 3 Monate her ist, können Sie nicht mehr rückwirkend ändern lassen.
- Für die Monate, für die die Zahlung des Elterngeldes bereits angewiesen wurde, sind Änderungen nur in besonderen Härtefällen möglich, zum Beispiel bei schwerer Krankheit oder wenn der andere Elternteil stirbt.
- Etwas anderes gilt nur für das ElterngeldPlus: Für Monate, in denen Sie ElterngeldPlus bekommen haben, können Sie nachträglich Basiselterngeld bekommen, auch wenn das ElterngeldPlus bereits ausgezahlt wurde.
Für Monate, für die das Elterngeld noch nicht ausgezahlt wurde, sind Änderungen meistens kein Problem. Auch mehrfache Änderungen sind möglich.
Achtung: Wenn Sie Ihren Antrag nachträglich ändern, kann dadurch Ihre Krankenversicherung wegfallen. Wenn Sie sich nicht sicher sind, lassen Sie sich bitte vor einer Änderung bei Ihrer Krankenkasse beraten.
Alle Änderungen können Sie beantragen bei Ihrer Elterngeldstelle. Dazu genügt ein einfaches Schreiben. Sie müssen kein bestimmtes Formular verwenden.
Die Entscheidung Ihrer Elterngeldstelle können Sie nur überprüfen lassen, wenn Sie Widerspruch gegen den Elterngeld-Bescheid erheben. Den Widerspruch können Sie nur innerhalb eines Monats nach Zugang schriftlich bei Ihrer Elterngeldstelle einlegen. Für Klagen gegen den Bescheid sind die Sozialgerichte zuständig.
Der Widerspruch und die Klage gegen den Bescheid haben keine aufschiebende Wirkung. Das bedeutet, dass der Bescheid auch dann sofort gültig ist, wenn sie dagegen Widerspruch einlegen oder klagen.
Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an Ihre Elterngeldstelle.
Bei Beschwerden zur Bearbeitungsdauer Ihres Antrags, bei denen die Elterngeldstelle nicht abhelfen kann, können Sie sich direkt an die Aufsichtsbehörde Ihres Bundeslandes wenden. Die Adressen der Aufsichtsbehörden finden Sie auf der Seite des Bundesfamilienministeriums.
Bei Problemen bei der Beantragung Ihres Elterngelds, bei denen die Elterngeldstelle nicht abhelfen kann, können Sie sich direkt an die Aufsichtsbehörde Ihres Bundeslandes wenden. Die Adressen der Aufsichtsbehörden finden Sie auf der Seite des Bundesfamilienministeriums.
Einlegeblatt: Neuregelungen im Elterngeld für Geburten ab 01.04.2024
Fragen und Antworten zu Neuregelungen beim Elterngeld für Geburten ab 01.04.2024
Broschüre: Elterngeld und Elternzeit - Für Geburten ab 01.04.2024
Broschüre: Elterngeld und Elternzeit - Für Geburten bis 31.08.2021
Broschüre: Hier geht es um das Eltern-Geld, Eltern-Geld-Plus und die Eltern-Zeit (in leichter Sprache)
Elterngeldrechner Berechnen Sie, wie viel Elterngeld Sie bekommen können.